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   OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20   

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OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20 (https://dejure.org/2020,40655)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.12.2020 - 1 E 233/20 (https://dejure.org/2020,40655)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 1 E 233/20 (https://dejure.org/2020,40655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Dienstunfall; einmalig; erhöht; Klageantrag; qualifiziert; Streitgegenstand; Streitwert; Unfallentschädigung; Unfallruhegehalt; Streitwert - Berücksichtigung des Betrags der einmaligen Unfallentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 5 OA 167/10

    Bemessung des Streitwerts bei einer begehrten Verpflichtung des Dienstherrn zur

    Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
    [BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.

    Zu dieser Problematik hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg [OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010, a.a.O., Rdnr. 8] ausgeführt, dass entscheidend für die im Ermessen des Gerichts liegende Bestimmung des Streitwerts gemäß § 52 Abs. 1 GKG der Klageantrag zum Zeitpunkt der Klageerhebung ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 4 S 1251/15

    Anerkennung eines Dienstunfalls eines Lehrers - Amoklauf an Schule - Begriff des

    Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
    [BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.
  • OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 168/16

    Qualifizierter Dienstunfall; besondere Gefahr; Diensthandlung; Autobahn;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
    [BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 2667/15

    Dienstunfallrechtlicher Wegeunfall und erhöhtes Unfallruhegehalt - hier:

    Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
    [BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.
  • VG Saarlouis, 10.06.2020 - 2 K 1611/17

    Anforderungen an die Feststellung eines qualifizierten Dienstunfalls

    Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
    Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10. Juni 2020 - 2 K 1611/17 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2011 - 1 E 39/11

    Grundlagen zur Berechnung des Streitwerts bei einem qualifizierten Dienstunfall

    Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
    [BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.
  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 3 C 09.1537

    Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OVG Saarland, 08.12.2020 - 1 E 233/20
    [BayVGH, Beschluss vom 3.9.2009 - 3 C 09.1537 -, juris (im Streit war das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 36 und 37 BeamtVG; der Streitwert wurde auf den zweifachen Jahresbetrag der begehrten monatlichen Erhöhung festgesetzt); OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.8.2010 - 5 OA 167/10 - , juris (Antrag, den Beklagten zu verpflichten, den Übergriff ... als Dienstunfall im Sinn von § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtVG anzuerkennen; erfolglose Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten mit dem Ziel, die im Fall des Erfolgs der Klage zu gewährende Unfallentschädigung bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen); OVG NRW, Beschluss vom 22.7.2011 - 1 E 39/11 -, juris (beantragt war, den Unfall als qualifizierten Dienstunfall anzuerkennen und erhöhtes Ruhegehalt nach § 37 BeamtVG zu zahlen; keine streitwerterhöhende Berücksichtigung der einmaligen Unfallentschädigung); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.2.2016 - 4 S 1251/15 - und vom 8.2.2017 - 4 S 2667/15 - , jeweils juris (der Klageantrag erstreckte sich jeweils auf die Gewährung sowohl eines erhöhten Unfallruhegehalts als auch einer einmaligen Unfallentschädigung; folgerichtig wurde in Anwendung des § 39 GKG addiert); SächsOVG, Beschluss vom 20.3.2018 - 2 A 168/16 - , juris (auch hier beide Leistungen beantragt und bei der Streitwertfestsetzung berücksichtigt, hinsichtlich des Unfallruhegehalts bereits unter Anwendung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts)] Dies überzeugt.
  • OVG Saarland, 17.08.2021 - 1 A 297/19

    Schadensersatz nach fehlender Versorgungsauskunft

    Der Senat folgt der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, [vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.7.2017 - 2 KSt 1/17 u.a. -, juris, Ls. 2 u. Rz. 6; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.12.2020 - 1 E 233/20 -, juris, Rz. 12; a.A. (zweifacher Jahresbetrag) noch BVerwG, Beschluss vom 13.9.1999 - 2 B 53.99-, juris, Rz. 4 ff; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.7.2007 - 1 Q 40/06 -, juris, Rz. 20 ff.] wonach bei Streitigkeiten um höhere Besoldung, die zu den sog. Teilstatus-Klagen zählen, der Streitwert - entgegen Ziff. 10.4.
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